Gut zehn Jahre ist es nun her, dass die deutsche Regierung zusammen mit 29 europäischen Staaten den sogenannten „Bologna-Prozess“ unterzeichnete und hiermit den Grundstein für ein reformiertes, einheitliches europäisches Hochschulwesen setzte. Bis zum Jahr 2010 soll der Prozess andauern, die Hochschulen in Europa zu modernisieren und einen gemeinsamen, europäischen Hochschulraum zu schaffen. In diesem sollen die Studenten und Professoren mobiler sein können und die Hochschulsysteme gemeinsame strukturelle Merkmale aufweisen.
Es wird ebenfalls das Ziel verfolgt, die europäischen Hochschulen im globalen Wettbewerb der Bildungssysteme attraktiver zu machen. Dies entspricht auch den Zielen des Lissabon-Vertrages, welcher die Zielvorstellung hat, die EU bis 2010 zum „wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt“ zu machen.
Mobilität soll das neue System bringen, eine bessere Berufsvorbereitung und internationale Wettbewerbsfähigkeit, ermöglicht durch die europäische Zusammenarbeit. Durch die Einführung der gestuften Studiengänge mit den Stufen Bachelor, Master und Promotion wird es den Studenten ermöglicht, bereits nach drei bis vier Jahren einen ersten Abschluss zu erlangen, der sie für eine Berufstätigkeit qualifiziert. Der Master-Abschluss sieht weitere ein bis zwei Jahre Studium vor. Mithilfe dieser einheitlichen Studiengänge und eines gleichen ECTS-Punktesystems können Abschlüsse in ganz Europa akzeptiert werden und sollen den Studenten so auch die Türen zu ausländischen Hochschulen öffnen. Außerdem sorgen sie für die vereinfachte Vergleichbarkeit. Der Bologna-Prozess ist mit vielen Reformen an den Hochschulen verbunden.
Die verkürzte Studienzeit zum Beispiel, die von acht bis zehn auf nun sechs Semestern reduziert wurde, dient dazu, den Studenten das Eintreten ins Berufsleben zu erleichtern und die Effizienz des Studiums zu steigern.
Laut der deutschen Regierung ist die