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Definition von Herrschaft und Macht
1.Lebenslauf:
- geb. 21. April 1864 in Erfurt, Sohn des Reichstagsabgeordneten und Juristen Max Weber - erkrankte im Alter von 4 Jahren an Meningitis, wurde darauf protektiv und übervorsichtig erzogen - las im Alter von 13 Jahren Schopenhauer, Spinoza, Kant und Goethe - erhielt am königlichen Kaiserin – Augusta - Gymnasium in Charlottenburg sein Abitur - studierte von 1882 bis 1886 an der Ruprecht – Karls – Universität Heidelberg, von 1883 bis 1884 zwei Semester Jura an der Humboldt – Universität zu Berlin - im Anschluss ein Vorbereitungssemester an der Georg – August – Universität Göttingen in den Fächern Jura, Nationalökonomie, Philosophie und Geschichte - 1889 promovierte Weber in Berlin in Jura ( magna cum laude ); der Promotionstitel lautete: Die Entwicklung des Solidarhaftprinzips und des Sondervermögens der offenen Handelsgesellschaft aus den Haushalts- und Gewerbegemeinschaften in den italienischen Städten - anschließender Beitritt der Heidelberger Studentenverbindung Burschenschaft Allemannia - 1892 erfolgte die Habilitation für römisches, deutsches und Handelsrecht an der Universität Berlin bei August Meitzen; Titel: Die römische Agrargeschichte in ihrer Bedeutung für das Staats- und Privatrecht. - wurde Professor für Handelsrecht in Berlin im Jahre 1893 - heiratete im selben Jahr seine entfernte Cousine Marianne Schnitger, spätere Frauenrechtlerin, Juristin und Soziologin - aktives Mitglied im Alldeutschen Bund seit 1893 - Austritt aus dem Alldeutschen Bund im Jahre 1899 da verschiedene Sichtweisen in der „Polenfrage“ vorlagen - mit nur 29 Jahren wurde er im Jahre 1893 Professor für Handels- und deutsches Recht an der Berliner Universität - im Jahre 1894 lehrte Weber als Ordinarius für Nationalökonomie an der Albert – Ludwigs – Universität Freiburg - 1896 nahm er einen Ruf auf den renommierten Lehrstuhl