Die Forderung ist nicht neu. Seit einigen Jahren wird zunehmend gefordert, die Altersgrenze von 14 Jahren des § 19 StGB auf 12 Jahre abzusenken. Die Zahl der von Kindern unter 14 Jahren begangenen Straftaten ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, zumal gerade im Bereich der Körperverletzungsdelikte. Stellvertretender Landesvorsitzender Bayerns Karlheinz Roth zu dem bestrittenen Thema: „Wer im Stande sei, derartige Verbrechen zu begehen, der soll sich nicht hinter dem Schutzschild der altersbedingten Unmündigkeit verstecken können."
Zunächst einmal ist bestimmt jedem bewusst, dass häufig die Erziehung der Kinder bei den Straftaten eine sehr große Rolle spielt. Oftmals ist es so, dass die Kinder aus sozial schwachen Familien kommen. Dort werden sowohl die Kinder als auch deren Erziehung in extremer Form vernachlässigt, wodurch die Kinder keine Grenzen gesetzt bekommen. Dies führt dazu, dass die Jugendlichen mit ihrer Lebenssituation nicht anders als gewalttätig umgehen können.
Zudem sind die Kinder in dem Alter in der Pubertät, wo es oft zu Stimmungsschwankungen kommt. Man ist leicht zu reizen und entwickelt daher schneller Aggressionen. Ich denke, dass dies viel ausmacht in dem Thema „Ausgehende Gewalt von Jugendlichen“, da es viel zu den Aggressionen beiträgt.
Schließlich sei noch daran erinnert, dass es in dem Alter unter 14 Jahren eher geringe Straftaten sind, die meiner Meinung nach nicht übermäßig betraft werden sollten. Man muss auch bedenken, dass die geistliche Reife noch nicht so reif ist wie mit 14 Jahren.
Doch ist es leider so, dass immer mehr Jugendliche zur Gewalt greifen, welches eine Polizeistatistik belegt. Ich denke, da das geltende Gesetz noch aus dem Jahre 1923 stammt, ist es somit nicht mehr zeitgemäß. Zudem haben sich die Kinder und Jugendlichen in den vergangenen 87 Jahren stark verändert, sie haben andere Interessen und werden meist früher